Unsere Anträge in der AK-Kärnten
2026
2025
Antrag 1
einstimmige Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 05.11.2025
Einführung einer Wertschöpfungsabgabe („Maschinensteuer“) zur Anpassung des Sozialsystems an den technologischen Wandel
In der heutigen Zeit ist der Aufwand für Personal keine geeignete Größe mehr, um die Leistung der Unternehmen beurteilen bzw. bestimmen zu können. Durch die neuen Technologien können sehr hohe Gewinne auch mit sehr niedrigem Personalbedarf erwirtschaftet werden. Personalstarke Betriebe werden durch das derzeitige Modell benachteiligt. Dies hat negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Österreich. Aktuell werden die Sozialbeiträge nach dem Personalaufwand berechnet, das bedeutet, dass erfolgreiche technologiebasierte Unternehmen – im Gegensatz zu personalstarken Konzernen – vergleichsweise geringe Sozialbeiträge zahlen.
Mit einer zunehmenden Automatisierung und Technologisierung, also der Verwendung von Künstlicher Intelligenz und Maschinen, fallen Arbeitsplätze weg. Dies hat weitreichende Folgen für die Einkünfte der Sozialversicherungen. Zugleich verursacht das Alter der Bevölkerung – Stichwort Pensionierung der Babyboomer – hohe Ausgaben im sozialen Bereich.
Die Anpassung an den technologischen Wandel erfordert es die komplette Wertschöpfung zu besteuern. Hierdurch werden die Lohnnebenkosten absinken und somit auch die Kosten für Arbeiter*innen bzw. deren Produkte.
Durch die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe als Grundlage für die Sozialbeiträge müssten dann auch Computer und Roboter in die Sozialversicherung „einzahlen“.
So kommt es zu einer Erhöhung der Einkünfte aus der Sozialversicherung.
Der technologischen Wandel in Österreich erfordert eine maßgeschneiderte Wertschöpfungsabgabe, sodass Gewinne, Zinsen und Abschreibungen zu den Gehältern und Löhnen addiert werden und in die Sozialversicherung einfließt. So kann verhindert werden, dass weiterhin durch Digitalisierung die Gewinne gesteigert und auf den Bankkonten der Eigentümer*innen landen und zeitgleich die Sozialbeiträge massiv abflauen.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen:
Die Arbeitskammer Kärnten fordert die Bundesregierung, das Arbeits- /Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium auf eine maßgeschneiderte Wertschöpfungsabgabe in Österreich einzuführen.
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Antrag 2
einstimmige Zuweisung an den Vorstand
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 05.11.2025
Antrag Änderung BehindeteneinstellungsGesetze § 9 Ausgleichstaxe
Die Ausgleichstaxe in Österreich ist eine Pflichtabgabe für Arbeitgeberinnen, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht für begünstigte Behinderte nicht erfüllen. Die Höhe der monatlichen Taxe ist nach Unternehmensgröße gestaffelt und beträgt ab 2025 für Betriebe mit 25-99 Mitarbeiterinnen 335 Euro, für jene mit 100-399 Mitarbeiterinnen 472 Euro und für Betriebe mit 400 und mehr Mitarbeiterinnen 499 Euro pro fehlender Pflichtstelle. Die Einnahmen fließen in den Ausgleichstaxfonds und werden zur Förderung der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingesetzt, wie z. B. durch Zuschüsse für Lohnkosten, barrierefreie Arbeitsplätze oder die Finanzierung Integrativer Betriebe.
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes, der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet.
Es gibt aber Unternehmen in Österreich, die selbst in der Behindertenhilfe tätig sind. Diese Unternehmen müssen die Ausgleichstaxe auch an den Ausgleichstaxfonds bezahlen, obwohl sie selbst in der Behindertenhilfe tätig sind. Das größte Problem ist dabei, das diese Unternehmen gewillt sind, Arbeitnehmerinnen oder Lehrlinge aufzunehmen, aber keine Bewerbungen von Personen mit Behinderung derzeit bekommen, selbst aber auch keine Förderungen vom Sozialministerium erhalten, um den Arbeitsplatz für die ersten Monate zu sichern, weil sie ausgegliederte Unternehmen sind und damit nicht anspruchsberechtigt, wie eine Förderung zu der Erhalt- oder Sicherung des Arbeitsplatzes. Dabei könnte man die zu bezahlende Ausgleichtaxe der Unternehmen, die selbst in der Behindertenhilfe tätig sind, zwecks gewidmet in den eigenen Bereich Behindertenhilfe einzusetzen, statt immer wieder diese Taxe an das Sozialministerium zu überweisen. Es wird aber auch damit betont, dass diese Unternehmen nicht aus der Verantwortung genommen werden, behinderte Arbeitnehmerinnen einzustellen, was ja auch der Sinn des Gesetzesgeber für die Ausgleichstaxe war, aber diesen genannten Unternehmen die Chance und Möglichkeit gegeben wird, die zu bezahlende jährliche Ausgleichtaxe ihres Unternehmens mit Behindertenhilfe zweckgebunden in den Erhalt von Arbeitsplätzen, in Ausbildung von Lehrlingsausbildnerinnen, die behinderte Mitarbeiterinnen während der Lehrzeit intensiv betreuen, in die benötigte Arbeitsplatzausstattung, etc.
Eine derzeitige Befreiung der Ausgleichtaxe für Unternehmen, die selbst in der Behinderten Hilfe tätig sind, ist mit diesem Antrag nicht vorgesehen, sondern nur eine zweckmäßige Verwendung der sonst zu zahlenden Ausgleichtaxe in Form einer Gesetzesänderung im Behinderteneinstellungsgesetz.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten fordert das Sozialministerium auf:
- mit dem Gesetzgeber und Interessenvertreterinnen der Behinderten in Verhandlungen zu treten, um die Rechtsvorschrift für Behinderteneinstellungsgesetz § 9 Ausgleichstaxe Z 4, um den Punkt Ausgleichstaxe „§ 9 (Z 4a) zu erweitern:
- „§ 9 (Z 4a) Unternehmen in Österreich, die selbst in der Behindertenhilfe tätig sind oder in Organisationteilen (Tochterunternehmen), werden von der Zahlung der Ausgleichstaxe für jeden nichtbeschäftigten Behinderten je nach Unternehmensgröße vorrübergehend jährlich von der Zahlung der Ausgleichtaxe befreit, wenn sie nachweislich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Neu § 9 4a Abs.1,2+3 Ausgleichtaxe Ausnahme der jährlichen Zahlung
- Abs. 1 „Wenn sie selbst nachweislich im eigenen Unternehmen in der Behindertenhilfe tätig sind oder in Organisationsteilen des Unternehmens“
- Abs. 2 „Die zu zahlende jährliche Ausgleichtaxe des Unternehmens ist zweckgebunden und nachweislich in die Schaffung von Arbeitsplätzen, Arbeitsplatzausstattung, Ausbildung von Lehrlingsausbildnerinnen, etc. für behinderte Mitarbeiterinnen oder Lehr Auszubildene zu verwenden.
- Abs.3 „Die sinngemäße Verwendung und Abrechnung der sonst zu zahlenden Ausgleichtaxe ist, spätestens mit Ende Februar im Folgejahr den Sozialministerium und Ausgleichs Taxe Fond vorzulegen und nachzuweisen.“
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Antrag 3
einstimmige Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 05.11.2025
Verbesserung der Begutachtungs- und Bewilligungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Begründung:
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) steht seit längerem in der Kritik von Patientinnen, Expertinnen und Interessenvertretungen aufgrund ihrer Vorgehensweise bei der Behandlung von Anträgen auf Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension, Rehabilitationsgeld („Reha-Geld“) und Pflegegeld.
Besonders betroffen sind Menschen mit ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) sowie Long- bzw. Post-Covid-Erkrankungen. Trotz schwerer gesundheitlicher Einschränkungen attestieren von der PVA beauftragte Gutachterinnen den Betroffenen häufig eine volle Arbeitsfähigkeit. Eine im Mai veröffentlichte gemeinsame Recherche von APA, ORF und der Plattform Dossier bestätigte diese Praxis.
Hauptkritikpunkte sind:
- Umdeutung von Diagnosen: Gutachten der PVA wandeln physische Erkrankungen wie ME/CFS oder Post-Covid häufig in psychische oder psychosomatische Diagnosen um.
- Hohe Ablehnungsquote: Rund 75 % der Anträge auf Reha-Geld werden abgelehnt, auch Anträge auf Pensionen und Pflegegeld werden überdurchschnittlich häufig abgewiesen.
- Fehlende Objektivität und Qualität: Betroffene und Organisationen wie der Verein Chronisch Krank kritisieren die Begutachtungen als mangelhaft und nicht objektiv.
- Erschwerte Rechtsdurchsetzung: Viele Patientinnen müssen ihre Ansprüche vor Gericht erstreiten.
- Kaum Reha-Bewilligungen: Auch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen werden oft nicht gewährt.
Diese Praxis führt dazu, dass schwer kranke Menschen nicht die notwendige Unterstützung erhalten, ihre Erkrankungen verharmlost oder fehlgedeutet werden und Betroffene zusätzlich durch lange Verfahren belastet werden.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert das Sozialministerium und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) auf, unverzüglich Maßnahmen zu setzen, um eine faire, objektive und transparente Begutachtung und Bewilligungspraxis sicherzustellen. Insbesondere sind notwendig:
- Spezialisierte Gutachterinnen für komplexe Erkrankungen wie ME/CFS und Post-Covid.
- Transparenz bei Diagnosen und Gutachten, inklusive Erfassung der ursprünglichen Antragsdiagnosen.
- Reduktion der hohen Ablehnungsquote durch faire und wissenschaftlich fundierte Kriterien.
- Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität der Gutachten durch externe Kontrollinstanzen.
- Verbesserte Zugangsmöglichkeiten zu Rehabilitationsmaßnahmen für chronisch Kranke.
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Antrag 4
mehrheitliche Ablehnung
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten
am 05.11.2025
Abgeschlossene mehrjährige Abschlüsse von Kollektivverträgen
nicht mehr neuverhandeln
In Österreich ist vor kurzer Zeit ein historischer Eingriff in bestehende, abgeschlossene Verträge von Seiten der GÖD und younion geschehen. Begründung war für die Neuverhandlung von Seiten der Regierung die schwere budgetäre Lage. Dieses Ereignis muss einmalig bleiben in der Geschichte der Gewerkschaften und darf nicht mehr passieren.
Diese einmalige Vorgangsweise untergräbt das Vertrauen der Kolleginnen aller Bereiche in die Arbeit und Glaubwürdigkeit der Gewerkschaft. In Zeiten, wo die Inflation, die Energiepreise sowie die Lebensmittelpreise immer weitersteigen und eine schwere Belastung für Arbeitnehmerinnen darstellen, die zu den Geringverdienern oder unteren Gehaltsgruppen gehören, den Alleinerziehenden (größter Anteil sind die Frauen), gehören solche Eingriffe in bestehenden mehrjährigen Verträgen, die die Inflation abdecken, zur finanziellen Lebensabdeckung der Kolleginnen unterbunden.
Auch ist dieses Ereignis des Aufschnürens von bestehenden Verträgen tragen die Gewerkschaften GÖD und younion das Risiko des Drei-Jahres-Abschluss, dass die Inflation in dem relevanten Zeitraum doch höher als gedacht ausfällt, zum Nachteil der Kolleginnen.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten fordert die Bundesregierung auf:
Zukünftige Verhandlungen in bestehende Kollektivverträge für die Arbeitnehmerinnen Österreichs sind zu unterbinden, denn die Arbeitnehmerinnen sollen nicht die Misswirtschaft einer alten oder neuen Regierung in Österreich mit ihrem Gehalt ausbaden müssen, um damit das Budget zu sanieren.
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Antrag 5
mehrheitliche Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 05.11.2025
Kalte Progression
Viele Jahre lang hat sich die AK für die Abschaffung der kalten Progression eingesetzt. Die letzte Bundesregierung hat diese Forderung dann auch endlich umgesetzt. Es geht dabei um ein Steuervolumen von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich, das nicht an den Finanzminister geht, sondern bei den Steuerzahlerinnen, insbesondere den Arbeitnehmerinnen, verbleibt.
Davon wurden und werden zwei Drittel über eine Anhebung der Steuersätze weitergegeben. Für das dritte Drittel gab es die geniale Idee, dieses so kreativ einzusetzen, dass es insbesondere den einkommensschwächsten Gruppen zugutekommt. Beispielsweise wurde damit finanziert, dass Alleinerzieherinnen und Alleinverdienerinnen bislang automatisch € 60,- pro Monat bzw. € 720,- pro Jahr erhielten. Dieser Ansatz hätte im Laufe der nächsten zwei Jahre mit den dann zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu einer echten Kindergrundsicherung ausgebaut werden können.
Was macht nun aber die neue Regierung?
Sie setzt den vollständigen Ausgleich der kalten Progression aus. Sie schafft die soziale Umverteilung des dritten Drittels und damit den intelligentesten und sozial gerechtesten Teil der bisherigen Regelung ab.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten fordert die Bundesregierung und Bundesgesetzgeber dazu auf:
auch weiterhin die kalte Progression voll auszugleichen. So wie bisher sind zwei Drittel durch eine entsprechende Anhebung der Steuersätze auszugleichen und ein Drittel ist der Bevölkerung weiterhin durch Maßnahmen zurückzugeben, die insbesondere einkommensschwachen Gruppen zugutekommen und somit Instrumente für soziale Gerechtigkeit und Umverteilung darstellen. Insbesondere sollen diese Mittel dazu beitragen, eine echte Kindergrundsicherung aufzubauen.
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Resolution 1
einstimmige Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 04.06.2025
Körperliche Einschränkungen bei Arbeitnehmer*innen berücksichtigen
Bei kurzfristigen oder langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie z.B. Hebebeschränkungen ergibt sich aktuell folgender Ablauf für Arbeitnehmer*innen:
- Arbeitnehmer*in geht zum Hausarzt/zur Hausärztin bzw. Facharzt/Fachärztin à diese/r stellt eine Bestätigung über eine Hebebeschränkung aus.
- Arbeitnehmer*in geht zum Arbeitsmediziner/zur Arbeitsmedizinerin à diese/r stellt nach Durchsicht der Befunde bzw. Bestätigung der Hebebeschränkung eine Stellungnahme bzw. Empfehlung aus, was die betroffene Person arbeiten darf bzw. bei welchen Arbeitsbereichen die Person eingesetzt werden kann.
- Die Stellungnahme des Arbeitsmediziners/der Arbeitsmedizinerin wird an die erforderlichen Stellen innerhalb der Firma verschickt.
Da die Stellungnahme des Arbeitsmediziners/der Arbeitsmedizinerin nur eine Empfehlung darstellt, hat dies gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin keine rechtlich bindende Wirkung.
Ausgenommen der Fürsorgepflicht der Arbeitsgeber*innen durch §3 ASchG.
Auszug aus §3 ASchG:
- (1) Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer*innen gehen. Arbeitgeber*innen haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.
Diese Fürsorgepflicht wird aber erst schlagend, wenn der/die Arbeitnehmer*in aufgrund der nicht eingehaltenen Empfehlung des Arbeitsmediziners/der Arbeitsmedizinerin nachweislich zu Verschlechterungen des Gesundheitszustandes kommt. Dies muss beim Gericht eingeklagt werden.
Aus diesem Grund kommt es für die Arbeitnehmer*innen immer wieder zu der Situation, dass sich die Arbeitgeber*innen nicht verpflichtet fühlen die Empfehlung des Arbeitsmediziners/der Arbeitsmedizinerin einzuhalten und setzen die Arbeitnehmer*innen trotzdem bei nicht empfohlenen Arbeitsplätzen zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen ein.
Um den rechtlichen Anspruch der Arbeitnehmer*innen betreffend ihrer Gesundheit gegenüber ihrem Arbeitgeber*innen zu stärken, soll der Ablauf um folgende Punkte ergänzt werden:
- Die „Empfehlung“ des Arbeitsmediziners/der Arbeitsmedizinerin soll gesetzlich verpflichtende Wirkung haben.
- Ab einer Einstufung von 25% V.H. Behinderungsgrad seitens des Sozialministeriumservice sollte ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer*innen gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin auf demensprechende Berücksichtigung des Arbeitseinsatzes liegen.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert die Bundesregierung auf einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer*innen auf Folgeleistung der ärztlichen Empfehlung des Arbeitsmediziners/der Arbeitsmedizinerin einzuführen. Nach Feststellung des Sozialministeriums von mindestens 25% Behinderungsgrad soll ergänzend die dementsprechende Berücksichtigung von gesundheitlichen Einschränkungen bei der Arbeitseinteilung durch den Arbeitgeber/der Arbeitgeberin verpflichtend gemacht werden.
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Antrag 1
einstimmige Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 04.06.2025
Rechtsanspruch Wiedereingliederungsteilzeit
Derzeit gibt es keinen Rechtsanspruch in Österreich auf Ausübung der Wiedereingliederungsteilzeit. Beiden Arbeitsvertragsparteien steht es frei, sich für oder gegen die Wiedereingliederungsteilzeit zu entscheiden. Seit 2017 besteht für versicherte Arbeitnehmer*innen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, nach einer langen Erkrankung (=mindestens sechs Wochen durchgehend im selben Arbeitsverhältnis im Krankenstand) mit zunächst reduzierter Arbeitszeit ins Berufsleben zurückzukehren. Es besteht derzeit nur ein Motiv-Kündigungsschutz für Arbeitnehmer*innen, wenn diese die Wiedereingliederung in Anspruch nehmen.
Es besteht die Gefahr, dass einzelne Arbeitgeber*innen die Phase der Wiedereingliederungsteilzeit als „Testphase“ zur Beobachtung der Leistungsfähigkeit nutzen und nach Ablauf dennoch die Kündigung aussprechen. Hier wäre ein umfassender Kündigungsschutz bei Inanspruchnahme der WIETZ durch den Gesetzgeber sinnvoll.
Ebenso kritisch anzumerken ist, dass bei Wiedereingliederungsteilzeit keinerlei Verpflichtung für Arbeitgeber*innen vorgesehen ist, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer*innen anzupassen. Zusätzlich machen die vielfältigen Vorgaben und Einschränkungen der ÖGK die Wiedereingliederungsteilzeit weder für Arbeitnehmer*innen noch Arbeitgeber*innen attraktiv. Der Gesetzgeber sollte einen Rechtsanspruch der WIETZ und Kündigungsschutz für 3 Monate beschließen, um die Ängste und Sorgen der Arbeitnehmer*innen vor einer möglichen Kündigung in der Phase der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit zu nehmen.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert die Bundesregierung auf, die im Rahmen ihres sozialpartnerschaftlichen Auftrages den Rechtsanspruch auf WIETZ und Kündigungsschutz beim Gesetzgeber durchzusetzen.
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Antrag 2
einstimmige Zuweisung an den Vorstand
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 04.06.2025
Keine Anhebung des Pensionsantrittsalters ab 2026 – 480 ersicherungsmonate sind genug!
Begründung:
Eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2026 lehnen wir entschieden ab. Menschen, die 480 Versicherungsmonate (40 Jahre) gearbeitet und in das Pensionssystem eingezahlt haben, sollen ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – unabhängig vom Lebensalter. Wer freiwillig länger arbeiten möchte, soll dies selbstverständlich tun können. Zwang dazu darf es jedoch nicht geben.
Gerade Frauen erreichen oft bereits vor dem 63. Lebensjahr die vollen Versicherungsmonate, insbesondere durch frühe Berufseintritte. Studien zeigen außerdem, dass Menschen, die früh in das Erwerbsleben eintreten, im Durchschnitt eine deutlich geringere Lebenserwartung haben als Personen mit akademischem Abschluss. Eine generelle Anhebung des Pensionsantrittsalters würde daher soziale Ungleichheiten weiter verschärfen.
Es ist nicht Aufgabe der arbeitenden Menschen in Österreich, Budgetlöcher zu stopfen – schon gar nicht durch eine längere Lebensarbeitszeit.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert die Bundesregierung auf, die im Rahmen ihres sozialpartnerschaftlichen Auftrages folgendes zu beschließen:
- Keine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2026.
- Pensionsantritt ohne Abschläge ab 480 Versicherungsmonaten.
- Freiwilliges Weiterarbeiten über das gesetzliche Antrittsalter hinaus muss möglich bleiben – aber niemals verpflichtend.
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Antrag 3
einstimmige Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 04.06.2025
Gesundheit darf nicht vom Einkommen abhängig sein – Kostenlose Gürtelrose-Impfung für Personen über 60 Jahre und Personen mit erhöhtem Risiko!
Herpes Zoster (HZ), auch bekannt als Gürtelrose, ist vielen hinlänglich als äußerst schmerzhafte Erkrankung der Nervenbahnen und ganzer Körperregionen bekannt. Sie wird durch das Varizella-Zoster-Virus (VZV) verursacht.
Die oft auftretenden Langzeitschäden der Gürtelrose mit erheblichen Schmerzen können Monate, unter Umständen jahrelang das Leben beeinträchtigen. Häufig gibt es bakteriologische Folgen, die ebenso behandlungs- und somit kostenintensiv sind.
In Österreich erkranken jährlich etwa 40.000 Menschen an Gürtelrose. Die Inzidenz steigt mit dem Alter signifikant an, wobei Personen über 60 Jahre besonders betroffen sind. Studien zeigen, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung im Laufe ihres Lebens eine Gürtelrose-Erkrankung entwickelt.
Die Folgekosten für das Gesundheitssystem durch langjährig Erkrankte können mit einer Impfung vermieden werden. Die Aussicht auf ein schmerzfreies Leben kann durch eine Impfung sicherer erreicht werden.
Derzeit sind zwei Impfstoffe zugelassen: empfohlen ist die Verwendung des Totimpfstoffs. Der Totimpfstoff Shingrix ist seit Herbst 2021 in Österreich erhältlich.
Laut aktuellem Impfplan ist eine Impfung gegen Herpes Zoster (HZ) für Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr zugelassen und wird ab dem vollendeten 60. Lebensjahr allgemein empfohlen. Zudem ist die Impfung zugelassen und empfohlen für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit erhöhtem Risiko für HZ. Der zugelassene Impfstoff ist auch bei immungeschwächten Personen sehr gut wirksam und sicher.
Die Kosten für eine Vollimmunisierung betragen ca. 500,- EUR und sind für viele Menschen nicht finanzierbar, obwohl eine Vollimmunisierung wesentlich günstiger ist als ein Krankenhausaufenthalt oder mehrere Monate ärztlicher und medikamentöser Begleitung.
Nicht nur die Ärztekammer, sondern auch Gesundheitsökonom*innen sind sich einig: es ist volkswirtschaftlich klüger, wenn die Kosten für die Impfung vom Staat übernommen würden, denn die betroffenen Patientinnen und Patienten müssen häufig auch ins Spital zur Behandlung und benötigen nachher oftmals weitere medizinische Betreuung im niedergelassenen Bereich. Und sie stehen dem Arbeitsmarkt über einen langen Zeitraum nicht zur Verfügung. Am Ende des Tages ersparen sich die Betroffenen mit einer Impfung viel Leid und die öffentliche Hand hohe Behandlungs- und Therapiekosten.“
Laut einer Studie1 ist „bei HZ-Erkrankungen in Österreich, aufgrund der demographischen und epidemiologischen Entwicklung, mit wachsenden Fallzahlen zu rechnen. Dieser Entwicklung lässt sich vorbeugend gegensteuern. Der Wert einer verfügbaren, sicheren und wirksamen Impfung spiegelt sich in internationalen Studienergebnissen und Empfehlungen wider.“
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Kärnten fordert daher die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, sowie die Bundesregierung auf, die kostenlose Impfung gegen Herpes Zoster
- für alle Personen über 60 und
- für alle Personen über 18 mit erhöhtem Risiko für Herpes Zoster
anzubieten.
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Antrag 4
mehrheitliche Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 04.06.2025
Altersdiskriminierung entgegenwirken! Möglichkeit zu geringfügigem Zuverdienst muss bestehen bleiben.
Dass Menschen mit steigendem Alter immer seltener mit einer Jobzusage rechnen können, wurde in einer Studie von SORA im Auftrag des AMS deutlich veranschaulicht: „Der Anteil Älterer unter Langzeitarbeitslosen ist in den letzten 15 Jahren deutlich
gestiegen, seit zwei Jahren machen sie kontinuierlich mehr als die Hälfte aller
Langzeitarbeitslosen aus. Zwar haben ältere Beschäftigte ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden – verlieren sie ihren Job, haben sie jedoch schlechtere Chancen auf eine rasche Wiederbeschäftigung.“ 1
Besonders Frauen sind stärker von den Auswirkungen der Altersdiskriminierung betroffen. Sie finden den Neu-, Um- oder Wiedereinstieg einfacher über niedrigschwellige Berufe mit weniger Stunden und oft auf geringfügiger Basis.
Die geringfügige Beschäftigung dient oftmals nicht nur der Aufbesserung des Einkommens, sondern hilft – besonders im Falle von Langzeitarbeitslosigkeit – auch dabei, den Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht zu verlieren und auffällige Lücken im Lebenslauf zu vermeiden, was wiederum die Wahrscheinlichkeit, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, erhöht. Somit kann die geringfügige Beschäftigung für Langzeitarbeitslose durchaus als Sprungbrett zurück in ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis dienen.2
Ein wenig bedachter Nebeneffekt ist auch, dass sozialen Einrichtungen wie z.B. Volkshilfe, anderskompetent, Jugendzentren etc. zur Aufrechterhaltung ihres in Zeiten von Sparpaketen immer wichtigeren Angebotes oft auf geringfügige Arbeitskräfte angewiesen sind.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Kärnten fordert daher das Bundesministerium für Arbeit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft auf,
- die geplante Streichung der geringfügigen Zuverdienstgrenze nach 6 Monaten nicht für Menschen anzuwenden, denen aufgrund ihres Alters der reguläre Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt bleibt.
- Diese Menschen sollen weiterhin und zeitlich unbegrenzt die Möglichkeit haben, ihr monatliches Budget geringfügig aufzubessern und durch die zumindest geringfügige Teilnahme am Arbeitsmarkt den Anschluss nicht zu verlieren.
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2024
Resolution 1
einstimmige Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024
Rücknahme der Erschwernisse für die geblockte Altersteilzeit
Die Förderung für die geblockte Altersteilzeit läuft bis 1.1.2029 schrittweise aus. Jedoch sind Menschen, die in ihren Berufen schwer arbeiten und es kaum gesund bis zur Pension schaffen, von der Abschaffung der geblockten Altersteilzeit ganz konkret und schmerzlich betroffen.
Mehr als die Hälfte der Frauen über 45 Jahre kann sich laut einer Sonderauswertung des Arbeitsklimaindex nicht vorstellen, im aktuellen Beruf – insbesondere in Branchen wie der Pflege, der Reinigung und der Produktion – bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter durchzuhalten. Schon jetzt zeigen die Daten der Arbeiterkammer, dass nur zwei Drittel der Frauen – bei Arbeiterinnen sind es sogar nur etwas mehr als die Hälfte – direkt aus der aktiven Beschäftigung in die Alterspension übertritt. Diese Prozentsätze werden sich mit der Angleichung des Pensionsalters unweigerlich weiter reduzieren.
Die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit schadet den Arbeitnehmer*innen massiv und ist mit Blick auf die statistische Häufigkeit von Krankenständen älterer Mitarbeiter*innen für die Unternehmen, welche bislang die geblockte Altersteilzeit anbieten, kontraproduktiv.
Gesetzesänderungen, die eine so verheerende Bilanz aufweisen, sollten umgehend wieder zurückgenommen werden!
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Kärnten möge daher beschließen:
Die Arbeitskammer Kärnten fordert die Regierung und die zuständigen Behörden auf, sich für die Abschaffung der schrittweisen Reduzierung der Förderung (des Altersteilzeitgeldes) einzusetzen.
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Resolution 2
mehrheitliche Ablehnung
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024
Löhne und Gehälter der Inflation anpassen
Die Inflation verursacht laufend einen schleichenden oder – wie in den letzten Jahren – unter Umständen auch galoppierenden Einkommensverlust. Gehalts- und Lohnerhöhungen sind nur dann wirklich Erhöhungen, wenn sie höher ausfallen als die jeweils vorherrschende Inflation.
Um jeglichem „Etikettenschwindel“ vorzubeugen, ist es äußerst sinnvoll, dass die Löhne und Gehälter von Gesetzes wegen jährlich der Inflation angepasst werden. Einkommensverluste sind mit nichts zu rechtfertigen! Hier muss der Staat ordnend eingreifen und für Fairness sorgen.
Die Sozialpartner können sich bei den Kollektivvertragsverhandlungen dann nebst Rahmenrecht auf reale Ist-Lohn- und Ist-Gehaltserhöhungen konzentrieren.
Beispiel: Die rollierende Inflation beträgt 4% und bei den KV-Erhöhungen werden 4% erreicht, dann ergibt sich abzüglich von z.B. 40% Lohnsteuer ein Reallohnverlust von 1,6%.
Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche Reallohnverlust bei -3,7% und im Schnitt der Jahre nach 1990 zwischen -0,1% und -0,9 %. (Quelle: Österreichische Nationalbank)
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Kärnten möge daher beschließen:
Die Arbeitskammer Kärnten setzt sich dafür ein, dass die jährliche Anpassung der Löhne und Gehälter an die rollierende Inflation in Österreich gesetzlich verankert wird.
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Antrag 1
mehrheitliche Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024
Einrichtung einer zentralen Einmeldestelle für die Vergabe von Pflegeheimplätzen im Land Kärnten
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert das Land Kärnten auf, eine zentrale Einmeldestelle zur Vergabe von Pflegeheimplätzen zu schaffen.
Diese zentrale Stelle soll eine faire und gerechte Vergabe von Pflegeheimplätzen gewährleisten und dabei folgende Ziele erfüllen:
Begründung:
Derzeit erfolgt die Vergabe von Pflegeheimplätzen in Kärnten durch die Pflegeheimbetreiber selbst, die individuelle, nicht einheitliche Kriterien anwenden.
Trotz der Förderung durch das Land Kärnten hat das Land selbst keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Dies führt zu Ungleichheiten und Verzögerungen bei der Versorgung von Pflegebedürftigen, insbesondere bei akutem Pflegebedarf.
Dieses Problem tritt vor allem bei Patient*innen auf, die aufgrund einer plötzlichen Gesundheitsverschlechterung, wie einem Schlaganfall (Insult) oder einer rasch fortschreitenden palliativen Erkrankung, noch kein Pflegegeld beziehen. In diesen Fällen muss vor der Vergabe eines Pflegeplatzes ein Antrag beim Land Kärnten gestellt und genehmigt werden, bevor die Pflegeheime direkt kontaktiert werden können. Diese bürokratischen Hürden verlängern den Zeitraum, in dem dringend benötigte Pflegeplätze vergeben werden, und belasten sowohl die Betroffenen als auch das Gesundheitssystem unnötig.
Die Schaffung einer zentralen Einmeldestelle bietet erhebliche Vorteile:
- Vereinheitlichung der Vergabekriterien:
Eine zentrale Stelle würde dafür sorgen, dass alle Pflegeheime nach denselben, sozial gerechten Kriterien Pflegeheimplätze vergeben. Das schafft Transparenz und Fairness, da alle Anträge zentral und einheitlich behandelt werden. - Vereinfachung der Bürokratie und Beschleunigung der Platzvergabe:
Patient*innen, die noch kein Pflegegeld beziehen, müssen derzeit den Antrag umständlich über das Land Kärnten stellen. Eine zentrale Stelle könnte diesen Prozess vereinfachen und unbürokratisch die Platzvergabe in Fällen von akuter gesundheitlicher Verschlechterung beschleunigen. Dadurch könnten Pflegebedürftige schneller versorgt werden. - Gerechtere und transparentere Vergabe:
Eine zentrale Einmeldestelle würde den Prozess der Pflegeplatzvergabe nachvollziehbarer und gerechter gestalten. Betroffene und ihre Angehörigen könnten jederzeit den Status ihres Antrags einsehen und wüssten genau, nach welchen Kriterien die Plätze vergeben werden. - Bessere Steuerbarkeit und Kosteneffizienz:
Die zentrale Koordination würde die Pflegeplatzvergabe effizienter gestalten und sicherstellen, dass Plätze bedarfsgerecht verteilt werden. Das verringert die Anzahl unnötig verlängerter Krankenhausaufenthalte und senkt somit die Kosten im öffentlichen Gesundheitswesen, da Betroffene schneller die nötige Betreuung erhalten.
Schlussfolgerung:
Eine zentrale Einmeldestelle zur Vergabe von Pflegeheimplätzen ist ein notwendiger Schritt, um die Vergabeprozesse zu vereinfachen, gerechter zu gestalten und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten fordert das Land Kärnten auf, eine zentrale Einmeldestelle für die Vergabe von Pflegeheimplätzen einzurichten, um eine faire, transparente und bedarfsgerechte Vergabe zu gewährleisten.
Diese Stelle soll die Bürokratie vereinfachen, die soziale Dringlichkeit von Anträgen besser berücksichtigen und gleichzeitig zur Kostenreduktion im öffentlichen Gesundheitswesen beitragen.
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Antrag 2
einstimmige Zuweisung an den Vorstand
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024
Forderung nach unbefristeter Rezeptgebührenbefreiung für Pensionisten und Personen mit konstantem Einkommen
Derzeit gibt es häufig Befristungen auf die zustehende Befreiung. Dies stellt für ältere Menschen mit Handicap eine erhebliche Belastung dar. Eine unbefristete Befreiung der Rezeptgebühren würde den administrativen Aufwand erheblich reduzieren und den Betroffenen eine kontinuierliche finanzielle Entlastung bieten.
Sollte es dennoch, durch z.B. Heirat zu einer unerwarteten Änderung der Einkommensverhältnisse kommen, könnte man wie beim Pflegegeld eine Meldepflicht erlassen.
Vorteile einer klaren, unbefristeten Regelung:
- Reduzierung des bürokratischen Aufwands: Obwohl die Regelung unbefristet ist, kann die Klarheit über die Bedingungen und eine vereinfachte Verwaltung die Belastung für die Betroffenen weiter reduzieren.
- Kontinuierliche finanzielle Entlastung: Eine eindeutige Regelung sorgt dafür, dass Betroffene kontinuierlich von der Befreiung profitieren, ohne sich mit bürokratischen Prozessen auseinandersetzen zu müssen.
- Verbesserung des Zugangs zu medizinischer Versorgung: Durch eine klare und einfache Regelung wird sichergestellt, dass die Betroffenen ohne zusätzliche finanzielle Hürden regelmäßig medizinische Versorgung erhalten können.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen:
Die Regelungen zur Rezeptgebührenbefreiung zu überprüfen und zu ändern, um eine unbefristete Befreiung für Personen zu gewährleisten, die das Pensionsalter erreicht haben und deren Einkommen sich nicht mehr verändern wird.
Wir bitten die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten um Unterstützung dieses Antrags, um sicherzustellen, dass die Befreiung der Rezeptgebühr im definierten Personenkreis klar und unbefristet gewährt wird.
Weiters wird die Arbeiterkammer Kärnten aufgefordert, nach Beschlussfassung dieses Antrags, die Forderungen an die zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene weiterzuleiten und die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser Änderung zu initiieren.
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Antrag 3
einstimmige Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024
Verbesserung der Unterstützung für ältere Menschen mit Handicap bei der Beantragung von Sozialleistungen
Ältere Menschen mit Handicap haben oft Schwierigkeiten, ihre Rechte auf Sozialleistungen wahrzunehmen, insbesondere aufgrund von komplexen bürokratischen Anforderungen und mangelnder Information. Der proaktive Ansatz, bei dem Fachkräfte regelmäßig Hausbesuche durchführen, hat sich in Singapur bewährt und könnte auch in Österreich dazu beitragen, Gesundheitsprobleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Dies könnte nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen verbessern, sondern auch die Anzahl der Krankenhausaufenthalte reduzieren und langfristig Kosten im Gesundheitswesen sparen.
Vorteile eines solchen Modells:
Die Einführung eines Modells mit regelmäßigen Hausbesuchen durch Fachkräfte und der intensiven Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen bietet mehrere Vorteile:
- Frühzeitige Erkennung von Gesundheitsproblemen: Durch regelmäßige Besuche können gesundheitliche Veränderungen frühzeitig erkannt werden. Dies ermöglicht zeitnahe medizinische Interventionen, die schwerwiegende gesundheitliche Probleme verhindern können und somit die Notwendigkeit von Krankenhausaufenthalten reduzieren.
- Reduzierung von Krankenhausaufenthalten: Die frühzeitige Behandlung und Unterstützung kann dazu beitragen, die Häufigkeit und Dauer von Krankenhausaufenthalten zu verringern. Dies senkt nicht nur die direkten Kosten für das Gesundheitssystem, sondern verbessert auch die Lebensqualität der Betroffenen, da sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
- Entlastung durch Bürokratie: Ältere Menschen mit Handicap sind oft überfordert von den bürokratischen Anforderungen. Ein System, das regelmäßig in die Betreuung integriert ist, kann den administrativen Aufwand für die Betroffenen reduzieren und sicherstellen, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen nahtlos erhalten.
- Langfristige Kostenersparnis: Durch die Verbesserung der gesundheitlichen Prävention und die Vermeidung von Notfällen können langfristig erhebliche Kosten eingespart werden. Die präventiven Maßnahmen tragen dazu bei, dass Gesundheitsressourcen gezielter und effizienter eingesetzt werden.
- Stärkung der sozialen Integration: Regelmäßige Hausbesuche und die Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen fördern die soziale Integration der älteren Menschen mit Handicap. Dies trägt zu einem besseren emotionalen Wohlbefinden bei und reduziert die Isolation und Einsamkeit, die häufig mit fortgeschrittenem Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen einhergehen.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen, Maßnahmen zur Verbesserung der Unterstützung für ältere Menschen mit Handicap bei der Beantragung und Verwaltung von Sozialleistungen zu ergreifen, an die zuständigen Stellen der Landesregierung weiterzuleiten. Ziel ist es, die Verantwortlichen für Gesundheits- und Sozialpolitik auf die Notwendigkeit dieser Maßnahmen aufmerksam zu machen und deren Umsetzung voranzutreiben.
Konkret sollen folgende Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden:
1. Regelmäßige Hausbesuche durch Fachkräfte: Einführung eines Systems, bei dem ab einem bestimmten Alter, z.B. 75 Jahre, speziell ausgebildete Fachkräfte aus der Pflege oder Sozialarbeit regelmäßig Hausbesuche durchführen. Dieses Modell orientiert sich am erfolgreichen Ansatz aus Singapur, bei dem Fachkräfte regelmäßig zu älteren Menschen nach Hause kommen, um ihren Unterstützungsbedarf zu bewerten und ihnen bei der Beantragung von Sozialleistungen zu helfen. Studien zeigen, dass solche proaktiven Besuche nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen verbessern, sondern auch Krankenhausaufenthalte und Notfälle reduzieren können, indem Gesundheitsprobleme frühzeitig erkannt und behandelt werden.
2. Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen: Kooperation mit sozialen Organisationen, um deren Expertise und Netzwerke zu nutzen und die betroffenen Personen effizienter zu unterstützen. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit Organisationen, die sich auf die Unterstützung und Beratung älterer Menschen mit Handicap spezialisiert haben, um ein umfassendes Unterstützungssystem zu schaffen und die Integration der betroffenen Personen in bestehende Unterstützungsstrukturen zu verbessern.
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Antrag 4
angenommen
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024
Verpflichtende Übernahme nach 18 Monaten für Leasingpersonal
Arbeitskräfteüberlassung – umgangssprachlich auch als Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing oder Personalbereitstellung bezeichnet – ist trotz eines kurzen Einbruchs infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 der seit vielen Jahren am schnellsten wachsende Wirtschaftsbereich Österreichs: Waren 1995 noch ca. 12.500 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als überlassene Arbeitskräfte tätig, so waren es 2023 bereits über 182.000 laut Statistik Austria.
In den letzten Jahrzehnten hat sich jedoch ein Funktionswandel in der Leiharbeitsbranche vollzogen. Mit der ursprünglichen Idee der Abdeckung von Arbeitsspitzen durch Leiharbeit und somit einem Flexibilitätsbedürfnis der Unternehmen zur Abdeckung kurzfristigen Personalbedarfs lässt sich die hohe Zahl der mittlerweile in Österreich tätigen Leiharbeitnehmer*innen nicht mehr erklären.
Vor allem das Payrolling wird immer mehr:
Bei dieser speziellen Form der Leiharbeit überträgt die Überlasserfirma ihre Arbeitgeberposition faktisch zur Gänze an das Beschäftigerunternehmen. Lediglich die Lohnzahlung verbleibt bei der Überlasserfirma (Payroll=Lohnliste). Das Payrolling wird von immer mehr Überlasserfirmen angeboten und von großen Unternehmen gerne für langfristige Beschäftigungen eingesetzt.
In Deutschland existiert die Regelung, dass Zeitarbeitnehmer*innen, die länger als 18 Monate einem Betrieb überlassen werden, von diesem übernommen werden müssen, gemäß der Höchstüberlassungsdauer. In Österreich gibt es eine solche Regelung nicht.
Im AÜG als Kompromissgesetz sind keine Höchstgrenzen festsetzt, weder für die Dauer einer Überlassung, noch für die Anzahl zulässiger Leiharbeitnehmer*innen im Verhältnis zu Stammbeschäftigten. Es gibt lediglich jedoch im Arbeitsverfassungsgesetz eine erzwingbare Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der Beschäftigung von Leiharbeitnehmer*innen verankert.
Somit sind Leasingarbeitskräfte oft Jahre lang (in manchen Österreichischen großen Betrieben über 10Jahre) einem Unternehmen überlassen ohne Möglichkeit auf Übernahme. Und in den Betriebsvereinbarungen stehen oft 10 Jahre und mehr für eine die zwingende Übernahme von Leasingpersonal.
Hier einige Nachteile der Leasingmitarbeiter*innen, die jahrelang auf eine Übernahme warten:
- Kein echter Kündigungsschutz in dem Betrieb in dem man arbeitet als Leasingarbeitnehmer*in
- Wird eine geliehene Arbeitskraft krank, steht die nächste schon auf dem Posten
- Unsicherheit bei Familienplanung – Elternteilzeit ist gesetzlich nur mit der Leasingfirma geregelt, nicht aber mit Betrieb, in dem man eigentlich arbeitet.
- Bei Übernahme werden die Jahre im Betrieb, die als Leasingarbeitsnehmer*in bereits dort gearbeitet wurden und die für eine 6. Urlaubswoche notwendig sind nicht als Arbeitszeit im Betrieb angerechnet.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen und an die Bundesregierung weiterleiten:
Dass Unternehmen Leasingmitarbeiter*innen nach 18 Monaten am gleichen Arbeitsplatz verpflichtend übernehmen müssen. Weiter ist zu vermeiden, dass Betriebe überwiegend Leasingpersonal anstellen, und es ist eine Beschränkung in den einzelnen Betrieben auf maximal fünf Prozent der Belegschaft nötig. Menschen die derzeit schon jahrelang als Leasingmitarbeiter*in beim selben Unternehmen tätig sind, sollten diese Jahre bei Übernahme als Betriebs zugehörig anrechnet bekommen, um die 6. Urlaubswoche und andere damit verbundenen Privilegien so wie alle anderen im Betrieb zu bekommen.
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Antrag 5
mehrheitliche Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024
Die Ausgleichszulage ist eine Sozialleistung
Die Ausgleichszulage ist eine Sozialleistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Sie ist eine Leistung für Menschen mit sehr niedriger Pension, als Ausgleich zur Erlangung von lebensnotwendigen Bedürfnissen. Durch die extreme und anhaltende Teuerungswelle sind Lebenshaltungskosten wie Mieten, Lebensmittel, Heizkosten, Stromkosten, Versicherungen, Möbel, Reparaturen und vieles mehr auf einen, für diese Personengruppe der Ausgleichszulagenbezieher*innen, nicht mehr zu stemmenden Höhepunkt gestiegen. Eine derzeitige Pension mit Ausgleichszulage liegt in etwa bei 1200€, die Armutsgefährdungsschwelle in Österreich liegt laut Statistik Austria jedoch bei 1.572€.
Wer ist davon hauptsächlich betroffen?
Leider sind es, neben Beziehern von geringen Einkommen im Erwerbsleben, wieder einmal mehr vor allem Frauen, die davon betroffen sind. Viele haben ihre Männer und Kinder versorgt, daneben Teilzeit gearbeitet, in schlecht bezahlten Jobs, in sogenannten Frauendomänen. Oftmals kam es zur Scheidung oder sie waren schon zuvor alleinerziehend. Dann waren da vielleicht noch die Eltern zu pflegen, wieder unbezahlte Care-Arbeit. Am Ende des Erwerbslebens werden sie dafür noch ein weiteres Mal abgestraft und zu Almosenempfängern abgestempelt. Und das oft nach einem Leben, dass auch in der Freizeit von Arbeit geprägt war.
Ein Beispiel: Eine Frau aus Klagenfurt Bezirk Klagenfurt, Mindestpensionistin, Mietwohnung (Miete vor 16 Jahren bei Einzug 218,00€, Miete heute 625,00€), Stromkosten und Fernwärme ca. 275,00€, es bleiben zum Leben 300,00€. Es gibt kein Auto und an Urlaub ist nicht zu denken. Ihre Teilhabe an der Gesellschaft ist durch ihre Armut massiv eingeschränkt und wird weiter verstärkt durch die immer noch hohe Inflation.
Armut ist vor allem weiblich, das zeigen auch die Daten der Statistik Austria.
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/einkommen-und-soziale-lage
Ebenfalls laut Statistik Austria erwarten heuer aktuell 15% der 15–74-jährigen Zahlungsschwierigkeiten bei Wohn oder Energiekosten.
Armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Menschen in Österreich
2018 16,8% das sind ca. 1.512.000 Personen
2023 17,7% das sind ca. 1,6 Mio. Menschen
Erhebliche materielle und soziale Benachteiligung erleben
2018 2,8% das sind 252.000 Personen
2023 3,7% das sind 333.000 Menschen
Viele Pensionist*innen in Kärnten sind davon betroffen. Es ist ein Armutszeugnis für unser System und unser Land, diese Menschen im Stich zu lassen.
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten möge beschließen und an die Bundesregierung weiterzuleiten:
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert deshalb die Anhebung der Ausgleichszulage auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle.
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Antrag 6
mehrheitliche Annahme
AUGE / UG Alternative unabhängige Gewerkschafter*innen Kärnten zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten am 07.11.2024
Rücknahme der Anhebung des Frauenpensionsalters
Im Zuge der Pensionsreform neu wird seit 01.01.2024 das Pensionsantrittsalter von Frauen vom bisherigen 60. Lebensjahr um jeweils sechs Monate pro Jahr bis zum Jahr 2033
(65. Lebensjahr) angehoben. Ab 2033 gehen Frauen somit erst mit 65 Jahren in Pension.
Dreh- und Angelpunkt schon vor der Altersanhebung war und ist das Thema Gesundheit. Körperliche Gesundheit aber vermehrt auch psychische Gesundheit. Frauen arbeiten u.a. in körperlich anspruchsvollen Berufen (mit oft zu geringer Entlohnung), wie etwa im Reinigungsbereich aber auch in Pflege- und Gesundheitsberufen. Frauen haben u.a. aus diesen Bereichen schon vor der Altersanhebung Schwierigkeiten bis zum 60. Lebensjahr zu arbeiten. Entsprechende betriebliche Rahmenbedingungen und betriebliche Gesundheitsförderung könnten sich hier positiv auswirken.[1]
Eine WIFO-Studie im Auftrag der AK Wien hat 2021 gezeigt, dass die Anhebung des Frauenpensionsalters von betrieblicher Seite kritisch gesehen wird, u.a. weil diese Anhebung die Mehrfachbelastungen von Frauen (unbezahlte Care-Arbeit, mental load…) komplett negiert und auch zu Lasten der Betriebe geht, die gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiterinnen weiter beschäftigten sollen.[2] Eine SORA-Studie im Auftrag des AMS hat 2023 auch gezeigt, dass Altersdiskriminierung und Diskriminierung von Langzeitarbeitslosen in Betrieben leider eine Rolle spielt.[3]
Die Anhebung bringt somit im schlimmsten Fall Betriebe und kranke Mitarbeiterinnen in eine schwierige Situation, während auf der anderen Seite Arbeitsplätze länger nicht für neue, junge Mitarbeiterinnen zur Verfügung stehen. Statt einer win-win Situation für alle ist durch die Anhebung mit einer lose-lose Situation und Verschlechterung für alle zu rechnen.
[1] https://www.oegb.at/themen/pensionen/gesetzlicher-pensionsantritt-fuer-frauen-mit-65–so-wird-das-nic
[2] https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-7214/s_2021_pensionsantritt_67348_.pdf
[3] https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/aktuelles-und-services/gleichbehandlungs-blog/Altersdiskriminierung-Schutz-nach-wie-vor-nur-in-der-Arbeitswelt.html#:~:text=Junge%20Menschen%20gelten%20oft%20als,Stellen%20im%20Auftrag%20des%20AMS. & https://www.ams.at/regionen/osterreichweit/news/2023/10/studie-ungleichbehandlung-aelterer-und-langzeitarbeitslose-bei-bewernungen
Die Alternative unabhängigen Gewerkschafter*innen stellen folgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Kärnten fordert die neue Bundesregierung auf:
Die Anhebung des Frauenpensionsalters rückgängig zu machen
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